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…hier sind Sie richtig! Beratung oder Vertretung durch einen Anwalt in Fällen rund um Verkehrssünden, Bußgelder, Unfallschaden, Führerschein, Reiserecht oder dem Kaufvertrag beim Autokauf - all dies bieten Ihnen die frei praktizierenden Rechtsanwälte, die mit dem ADAC zusammenarbeiten.
Deutschlandweit beraten ca. 650 ADAC-Vertragsanwälte zu allen Fällen, die mit dem Autokauf, dem Straßenverkehr oder Reise in Zusammenhang stehen. Auch in Ihrer Nähe finden Sie kompetente Hilfe bei rechtlichen Problemen rund um das Auto.
Ihr Vorteil als ADAC-Mitglied: Sie können als Mitglied des ADAC unabhängig von einer Rechtsschutzversicherung ein Beratungsgespräch bei einem ADAC-Vertragsanwalt in Anspruch nehmen. Für das erste Beratungsgespräch entstehen Ihnen als ADAC-Mitglied keine Kosten.
Auch wenn Sie kein ADAC-Mitglied sind können Sie die Fachkompetenz der ADAC-Vertragsanwälte nutzen und sich beraten lassen. Beachten Sie aber bitte, dass für die erste Beratung bei einem Rechtsanwalt die gesetzlichen Gebühren in Höhe von bis zu 190 € zzgl. MWSt. anfallen.

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Rechtstipp: Schlaglochschäden
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Wird ein Auffahrunfall dadurch verursacht, dass der Vorausfahrende ohne zwingenden Grund stark abbremst und der Hintermann daraufhin auf den Vordermann auffährt, so gilt eine Haftungsquote von 1/3 zu Lasten des Vorausfahrenden und von 2/3 zu Lasten...